Für die Nutzung von Ladestationen und das Parken auf dem Parkplatz gibt es eine einfache Regel: Ladestationen sind für aufladbare Fahrzeuge und deren Aufladung bestimmt. Leider ist diese Regel einigen Fahrern der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor manchmal immer noch nicht klar, oder das Auto wird aus purer Fahrlässigkeit an der Ladestation abgestellt. Der Eigentümer der Ladestation ist für die Zugänglichkeit der Ladestation und die Parkraumüberwachung verantwortlich.
Kontaktieren Sie uns über dieses Formular und wir werden Ihre Nachricht an den Besitzer der Ladestation weiterleiten.
Sie können sich allerdings auch direkt an den Besitzer der Ladestation wenden und ihn bitten, die Situation zu bereinigen.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.