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Häufig gestellte Fragen zu den Virta-Ladediensten

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Hallo und willkommen!

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In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf die am häufigsten von Kunden gestellten Fragen, deren Weitergabe für Sie möglicherweise wertvoll ist:

 

1. Sind die Ladestationen mit meinem Fahrzeug kompatibel?

Virta-Ladestationen sind mit allen neuen Elektrofahrzeugen auf dem Markt kompatibel.

 

2. Wie erfolgt die Abrechnung an den richtigen Fahrer?

Alle Virta-Ladestationen erfordern vor dem Laden eine Authentifizierung mit der mobilen Virta-App oder dem Virta-RFID-Tag. EV-Fahrer erstellen zum Aufladen ein Virta-Konto und fügen ihre Zahlungskarte hinzu. Somit wird jedem EV-Fahrer eine Gebühr basierend auf seinem tatsächlichen Verbrauch berechnet. Dadurch können unterschiedliche Fahrzeuge mit demselben Ladegerät geladen werden.

 

3. Wer legt den Ladepreis fest?

Der Ladestationseigentümer legt den Preis der Ladestation fest. Der Ladedienstbetreiber (Virta) zieht die Ladegebühr vom EV-Fahrer ein und zahlt sie gemäß dem Vertrag zwischen Virta und dem Eigentümer der Ladestation an den Eigentümer der Ladestation.

 

4. Kann der Fahrer an der Ladestation von Virta laden, obwohl er einen Vertrag mit dem Ladebetreiber X hat?

Ja. EV-Fahrer können gleichzeitig Verträge mit verschiedenen Ladedienstleistern abschließen. Für den Zugang zur Virta-Ladestation ist ein Virta-Vertrag erforderlich.

 

5. Der Fahrer hat Zugang zum Firmenwagen. Wie erfolgt die Rechnungsstellung?

Das EV-Fahrerkonto von Virta kann auch über eine Autoleasinggesellschaft erworben werden – bitte fragen Sie bei Ihrer Leasinggesellschaft nach. Auf Wunsch kann die Rechnungsstellung für die Aufladung über die Firmenkreditkarte als Zahlungsmethode in der Virta-App an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.

 

6. Können dem System nachträglich weitere Ladestationen hinzugefügt werden?

Ja, aber die Gesamtkapazität des Elektroanschlusses muss vor der Installation überprüft werden. Das Hinzufügen neuer Ladegeräte erfordert möglicherweise eine Aktualisierung der Stromzufuhr oder die Einrichtung einer Lastmanagementlösung.

 

7. Wer trägt die Kosten, wenn das Ladegerät ausfällt?

Für Virta-AC-Ladegeräte gilt eine 20-monatige Garantie. Bitte beachten Sie die Garantiebestimmungen unter virta.global/legal.

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